Das Haus, das Auto und der Hausrat, die Deutschen sichern ihr Hab und Gut ab. Um die eigene Arbeitskraft macht sich jedoch kaum einer Gedanken. Das ist aber auf Grund der staatlichen Absicherung wichtiger denn je. “Der Staat macht’s schon!”, diese Aussage stimmt schon lange nicht mehr. Und doch verlässt sich ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung auf den Staat, dessen Kassen immer leerer werden.
“Mich wird das schon nicht treffen”, die wenigsten können sich den Fall der Berufsunfähigkeit und deren Folgen vorstellen.
Bevor man sich jedoch mit der Absicherung beschäftigt, sollte mich sicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit auseinandersetzen. Aus staatlicher Sicht existiert dieser Begriff für alle Angestellten, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, jedoch so nicht mehr. Jeder Angestellte, der also nach diesem Datum geboren ist, hat seit 2001 das Nachsehen. Hier spricht man nur noch von der Erwerbsminderungsrente. Im Worst Case bedeutet das, dass der Arbeitnehmer generell nicht mehr arbeiten kann. Anders als bei der Berufsunfähigkeit, die auf den zuletzt ausgeübten Beruf zurückzuführen ist, muss der zu keinerlei Arbeit mehr im Stande sein. Jemand, der weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist somit voll erwerbsgemindert. Wenn derjenige jedoch nur seine letzte Arbeit nicht mehr ausführen kann, aus gesundheitlichen Gründen zum Beispiel, wird vom Arbeitsamt und co. auf einen anderen Job verwiesen. Dabei sind die Ausbildung und der bisherige Lebensstandard des Angestellten nicht ausschlaggebend. Wichtig für die Ämter ist vielmehr, dass derjenige wieder arbeitet und somit dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegt. Im Klartext heißt es, dass ein Lehrer, der aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann, auch als Nachtwächter arbeiten kann.
Um einiges schlimmer sieht es bei jungen Arbeitnehmern aus, denn weil diese nur kurze Zeit in die Rentenkassen einzahlen, bekommen sie im Ernstfall keine Berufsunfähigkeitsrente und wären somit auf Sozialhilfe angewiesen.
Um diesen Fällen vorzubeugen sollte jeder privat vorsorgen.
Wie bei allen Versicherungssparten, gibt es auch hier von Versicherer zu Versicherer Unterschiede. Der wichtigste Unterschied ist die abstrakte Verweisbarkeit nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dass heißt, dass der Versicherer den Angestellten im falle einer Berufsunfähigkeit auf keinen andere Beruf verweisen kann. Es sei denn, er entscheidet sich freiwillig zur Ausübung eines anderen Berufes, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Wichtig ist auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die bei jedem Arbeitsnehmer und Angestellten individuell ausgerechnet werden muss. Häufig zahlen die Versicherten mehr, als sie müssten. Denn bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man von einem sogenannten Bereicherungsverbot. Im Klartext heißt das, der Versicherte darf max. 90% des Netto- bzw. 70% des Bruttoeinkommens und dann das niedrigere versichern. Hat man auf Grund einer falschen Berechnung mehr versichert, bekommt man trotz dessen nur die staatlich geregelten Höchstgrenzen.
Da sich das Gehalt im Laufe der Jahre ändert, sollte auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden. Um einer erneuten Gesundheitsprüfung aus dem Weg zu gehen, kann auch eine Dynamik eingeschlossen werden.
Es gibt noch viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung, diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und sollten auf jeden Versicherten individuell angepasst werden.
Fazit: Eine private Absicherung ist unumgänglich, denn der Staat sorgt nur für die Grundabsicherung, wenn überhaupt..
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