Die Kosten der private Krankenversicherung

by Versicherungsblog on 11. November 2011

Eine private Krankenversicherung schließen alle diejenigen ab, die aus verschiedenen Gründen nicht gesetzlich krankenversichert sind. Rund 11 Millionen Menschen haben im Land eine private Krankenversicherung. Dabei wird unterschieden in Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung. Die Vollversicherung entspricht in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Teilversicherung sichert einen Teil der Kosten, beispielsweise bei Beamten, die Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn haben. Die Zusatzversicherung ist eine Absicherung zusätzlicher Risiken außer der gesetzlichen Krankenversicherung, wie beispielsweise eine extra Versicherung für Zahnersatz oder eine Auslandskrankenversicherung. Große deutsche Krankenversicherungen im privaten Bereich sind beispielsweise DEBEKA, DKV, oder Signal.

Die Annahmevoraussetzungen in die private Krankenversicherung

Der private Krankenversicherung Vertragsabschluss ist von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Einkommen und Beruf abhängig.
Abgesehen vom Basistarif nehmen sich die privaten Krankenversicherungen das Recht, bestehende Vorerkrankungen auszuschließen oder dafür Beitragszuschläge zu kassieren. Arbeitnehmer, für die keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, weil sie über einem bestimmten Betrag verdienen oder Beamte, Selbständige und Freiberufler können sich daher privat versichern. Für Studenten, die sich nicht Familienversichern können, gibt es die Möglichkeit eines Studententarifs.

Kosten und Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die Kosten der privaten Krankenkasse sind im Gegensatz zur gesetzlichen einkommensunabhängig. Der Anfangsbeitrag richtet sich unter anderem nach folgenden Kriterien: Geschlecht, wobei Frauen teurer sind als Männer, Eintrittsalter, Berufsgruppe, hier gibt es beispielsweise Zuschläge für Risikogruppen. Desweiteren Tarifliche Leistungen (höhere Leistungen für höheren Beitrag), Vorerkrankungen. Der Beitrag der Kasse kann erhöht werden, wenn die allgemeinen Kosten steigen, oder andere wirtschaftliche Gegebenheiten das die Krankenkasse als unausweichlich ansehen lassen.
Der sogenannte Basistarif muss von jeder private Krankenversicherung angeboten werden. Er entspricht im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist brancheneinheitlich. Hat ein Versicherter der Voll- oder Zusatzversicherung ein gewisse Zeit lang keine Leistungen in Anspruch genommen, kann er eine Beitragsrückerstattung beantragen. Ähnlich dem Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz gibt es PKV, die einen Leistungsfreiheitsrabatt anbieten. Bei einem Arztbesuch erhält ein privat Versicherter eine Rechnung, die er bei der Versicherung zwecks Erstattung einreicht. Bei stationären Aufenthalten in einer Klinik rechnet diese direkt mit der Versicherung ab. Unterschiedlich in den Tarifen und Gesellschaften werden die versicherbaren Leistungen gehandhabt. Dazu gehören beispielsweise freie Klinikwahl, Zahnersatz, Sehhilfen oder Psychotherapie. Familienversicherungen für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, in der Privaten muss ein Beitrag entrichtet werden. Dies gilt auch für Kinder.

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