Privat oder gesetzlich versichert?

by Versicherungsblog on 16. Oktober 2010

Krankenversicherung, privat oder gesetzlich ?

Bei der gesetzlichen Krankenkasse mag das Leistungsangebot nicht so umfangreich sein wie bei der privaten Krankenversicherung, dafür wird aber jedes Ihrer Kinder familienversichert bei der gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, Sie zahlen keinen zusätzlichen Beitrag für Ihr Kind, wie es sonst bei der privaten Krankenkasse der Fall wäre. Diese Versicherungsfreiheit für Familienangehörige erstreckt sich auf ein Alter bis 25 Jahre oder bis die Ausbildung Ihres Kindes beendet ist.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und können jeder Zeit von Ihnen eingeklagt werden. Damit soll der gesundheitliche Grundschutz in allen Krankenkassen gewährleistet sein. Zu diesem Grundschutz sind auch private Krankenversicherungen verpflichtet.
Während sich die Beiträge bei der privaten Versicherung nach Kriterien wie Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und den ausgewähltem Leistungsumfang richtet, funktioniert die Beitragsbemessung bei den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, es zählt nur Ihr Bruttoeinkommen als Grundlage für die Beitragsberechnung.
Versicherungsblog Tipp: Darauf sollten Sie achten
Oft werden die Bemessungsgrenzen gleich gesetzt oder verwechselt. Es wird seit 2003 zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze strikt unterschieden. Die Unterschiede liegen in der Höhe der jeweiligen Grenze und der Begriffserläuterung. Damit Ihnen nicht der gleiche Fehler unterläuft, haben wir Ihnen eine Erklärung vorbereitet.
Die Beitragsbemessungsgrenze orientiert über die Grenze der Einkommenshöhe, bis zu welcher Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind. Derzeit beläuft sich die Einkommenshöhe auf jährlich 45.000 EUR bzw. monatlich auf 3.750 EUR.
Die Versicherungspflichtgrenze wird vom Gesetz jedes Jahr neu vorgegeben. Bis zu diesem Betrag bleiben Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und können nicht in die private Krankenkasse wechseln. Die Grenze liegt zurzeit bei einem Bruttoeinkommen von jährlich 49.950 EUR bzw. monatlich bei 4.162,50 EUR. Erst, wenn Ihr Einkommen diese Summe übersteigt, ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich.
Aufgepasst! Der Versicherungsblog Tipp zu dem Bruttoeinkommen zählen auch das Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt oder ähnliche Zulagen. Häufig wird das bei der Berechnung des Bruttoeinkommens vergessen. Das Versicherungsblog Team.

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